Gebühren

Wir informieren Sie vorher darüber, welche Kosten auf Sie zukommen. In der Erstberatung werden wir Ihnen  mitteilen, mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten Sie rechnen müssen. Dabei stimmen wir jeden Schritt der Kosten auslöst, vorher mit Ihnen ab.
Sie  entscheiden  dann  selbst, ob  Sie  den  Schritt mit der entsprechenden Kostenfolge gehen möchten. Dabei beraten wir Sie auch über Finanzierungsmöglichkeiten und setzen uns bei Bedarf mit Ihrer Rechtsschutzversicherung  in  Verbindung. Gern beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe (PKH) oder machen die entstandenen Kosten bei Ihrem Gegner geltend.

Gesetzliche Basis für das Honorar eines Rechtsanwalts ist seit dem 01.07.2013 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird zwischen Festgebühren und Rahmengebühren unterschieden.
Festgebühren fallen beispielsweise für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- oder Arbeitsrecht an. Das RVG sieht hierbei für bestimmte Tätigkeiten innerhalb des Verfahrens eine festgelegte Gebühr vor.
Daneben gewähren die sogenannten Rahmengebühren einen gewissen Gebührenspielraum. Je nach Schwierigkeit des Falles, dem Aufwand und dem Haftungsrisiko des Anwalts kann so eine auf den Einzelfall abgestimmte Vergütung getroffen werden.